<

Baugutachten der Bausachverständigen unseres Büros

In den Jahren, die das Sachverständigenbüro besteht, haben wir in unserer Tätigkeit als Bausachverständiger insgesamt knapp viertausend Baugutachten aus den unterschiedlichen Fachbereichen erstellt.
Eine Referenzliste mit Namen und Fotos können wir aus Vertraulichkeitsgründen und den Anforderungen der Sachverständigenordnung der öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen nicht veröffentlichen.

Themen:
Schadensgutachten - Abrechnungsfragen - Baupreisbildung - Honorare der Architekten und Ingenieure - Grundstückswertermittlungen - Sanierungsgutachten -
Schiedsgutachten - Beweissicherungsgutachten


Kurzzusammenfassungen einiger ausgewählter Baugutachten

Um einen Überblick über unsere Tätigkeit zu vermitteln ist im folgenden eine Übersicht der von uns erstellten Baugutachten mit anonymisierten Kurzfassungen aufgeführt.

Schadensgutachten

Feuchtigkeitsschaden im Kellergeschoss nach Sanierungsarbeiten (GG37340)

Bei der Sanierung von Feuchtigkeitsschäden im Bereich einer Kelleraußentreppe wird vom Architekten eine Abdichtung aus Bitumenschweißbahnen geplant. Nach Durchführen der Sanierungsarbeiten werden, im Kellergeschoss Innen, erneute Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens sollen die Ursachen für die erneut eingetretenen Feuchtigkeitsschäden und der Verantwortungsbereich der am Bau Beteiligten festgestellt werden.

Wasserschaden im Kellergeschoss durch beschädigte Grundleitungen (GP37420)

In einem Reihenhaus wird, nach starken Regenfällen, anstehendes Wasser im Bereich des Revisionsschachtes im Kellerboden und in Teilbereichen der erdberührten Kelleraußenwände festgestellt. Zum Feststellen des Schadensumfanges(Feuchteverteilung im Kellergeschoss) werden zerstörungsfreie messtechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Schadensursache wird nach Befahrung der Grundleitungen mit einer Kamera festgestellt.

Beratung zu holzzerstörenden Pilzen (Hausschwamm) nach Feuchtigkeitsschaden (GP 38450)

Vom Auftraggeber wird ein zweigeschossiges Wohnhaus, Baujahr um 1900, mit Holzbalkendecken, erworben und mit der Sanierung wird begonnen. Beim Durchführen der Sanierungsarbeiten werden in der Holzbalkendecke des Badezimmers und an angrenzenden Bauteilen holzzerstörende Pilze (echter Hausschwamm) festgestellt. Nach Dokumentieren des Schadensumfanges und Festlegen der Sanierungsmaßnahmen nach DIN 68 800 werden die Sanierungskosten geschätzt.

Bewerten von Feuchtigkeitsschäden (Schimmel), Messung Raumklimadaten (GP37830)

In einem Mehrfamilienwohnhaus werden von dem Mieter einer Wohnung Schimmelpilze an Bauteiloberflächen festgestellt. Im Auftrage des Vermieters werden die vorhandenen Feuchtigkeitsschäden (Schimmelpilzbildungen) dokumentiert und erforderliche Beseitigungsmaßnahmen festgelegt. Zum Feststellen des Heiz- und Lüftungsverhaltens der Mieter werden über einen Zeitraum von vier Wochen Raumklimawächter in der Wohnung installiert.

nach oben

Gutachten über Abrechungsfragen

Vermögensschaden durch Kostenschätzung des Architekten (GG34290)

Vom planenden Architekten wird eine Kostenschätzung für ein Mehrfamilienhaus erstellt, auf dessen Grundlage die Bauherren die Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen und die Finanzierung aufbauen. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens liegen wesentlich höher als vom Architekten geschätzt. Während des Bauablaufs wurden Änderungen in der Planung und Ausführung durch den Bauherren beauftragt. Durch ein Gerichtsgutachten soll festgestellt werden, welche Kosten der Architekt hätte schätzen können.

Prüfen der Abrechnung von Trockenbauarbeiten (GG32890)

Vom Unternehmer werden Werkleistungen (Trockenbauarbeiten) für das Herstellen von Unterdecken/Kühldecken in einem Bürogebäude in Frankfurt ausgeführt. Im Rahmen eines Rechtsstreits sind zwischen Unternehmer und Auftraggeber die Abrechnung von einzelnen Positionen in der Schlussrechnung strittig. In einem Gutachten sollen die zwischen den Parteien strittigen Leistungsmengen und Einheitspreise geprüft werden.

Prüfen der Abrechnung von Zimmerarbeiten (GG37250)

Im Rahmen eines Rechtsstreites vor dem Landgericht sind die zwischen den Parteien strittigen Leistungspositionen aus der Schlussrechnung des Unternehmers zu prüfen. Die von dem Unternehmer (Kläger) abgerechneten Leistungen werden auf Grundlage einer Ortsbesichtigung mit örtlichem Aufmaß und den Abrechnungsregeln nach VOB/C geprüft und festgestellt.

nach oben

Gutachten über Baupreisbildung

Prüfen der Schadenskosten durch Bauzeitverzögerung

Bei dem Neubau eines Technikgebäudes entsteht, durch die Vorlage von fehlerhaften Planungsunterlagen, eine Bauzeitverzögerung. Von dem Rohbauunternehmen und den Nachfolgegewerken werden Schadenskosten auf der Grundlage der Bauzeitverzögerung abgerechnet. Auf der Grundlage der vorgelegten technischen Unterlagen werden die berechneten Schadenskosten der Höhe nach geprüft.

Kostenschätzung der Schadensbeseitigungsarbeiten (GV37940)

Durch einen technischen Defekt ist ein PKW auf einer Anliegerstraße aus dem Stand in den Eingangsbereich eines Wohnhauses gerollt. Die Eingangstreppe mit Vordach wird durch den Anprall beschädigt. Im Gutachten wird der Schadensumfang beschrieben und dokumentiert, die erforderlichen Schadensbeseitigungsarbeiten festgestellt und eine Schätzung der Kosten der Schadensbeseitigung erstellt.

Feststellen der anrechenbaren Baukosten (GP36730)

Von einem Investor wird ein Gewerbeobjekt in Frankfurt errichtet. Nach Fertigstellung des Objektes wird festgestellt, dass die Rohbaukosten weitaus niedriger sind als die für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühr geschätzten Rohbaukosten. Vom Sachverständigen werden in einem Prüfgutachten die tatsächlichen Rohbaukosten nach den vorgelegten Belege als Grundlage für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren festgestellt und bewertet.

nach oben

Gutachten über Honorare der Architekten und Ingenieure

Prüfung der Angemessenheit der Leistung eines Architekten der Höhe nach (GG37670)

Für den Um- und Anbau einer Gewerbehalle wurde von einem Architekten eine Planung erstellt. Die Höhe des Honorars wird von seiten des Auftraggebers bestritten. Es ist eine Gutachten über die Angemessenheit der Honorarabrechnung der Höhe nach zu erstellen.

nach oben

Grundstückswertermittlung

Bodenwert eines Teilgrundstück (GAA39100)

Ein Teil eines Grundstücks soll bei der Veräusserung des bebauten Nachbargrundstücks für eine bessere Erschliessung / Bebaubarkeit mit veräussert werden. Es ist der Wert des Teilgrundstücks zu ermitteln.

Beratung vor Kauf (GP37980)

Eine Familie will in O. ein Haus aus den 30er Jahren erwerben. Es wird eine Beratung vor Kauf zur Baukonstruktion und eine Markteinschätzung durchgeführt.

Beratung vor Verkauf (GP38920)

Der Eigentümer einer Eigentumswohnung in B. will über Verkauf oder Vermietung entscheiden. Es wird eine Beratung zur Gesamteinschätzung der Immobilie und eine Markteinschätzung durchgeführt.

Verkehrswert eines Gewerbegrundstücks zum Stichtag 1997 (GG38711)

Im Rahmen eines Rechtsstreists vor dem OLG ist für eine Unternehmensbewertung der Verkehrswert des Firmengrundstücks (Gewerbegrundstück mit Produktion) zu einem zurückliegenden Stichtag zu ermitteln. Hierbei ist insbesondere die Drittverwendungsfähigkeit der Gesamtanlage von Bedeutung.

Verkehrswert einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Zwangs- versteigerungsverfahrens (GG38980)

Der Verkehswert einer 3-Zimmer Wohnung in O. aus den 60er Jahren ist zu schätzen.

Verkehrswert einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Zwangs- versteigerungsverfahrens (GG38910)

Der Verkehswert einer 3-Zimmer Wohnung in B. aus den 90er Jahren inkl. Tiefgaragenplatz ist zu schätzen.

nach oben

Sanierungsgutachten

Sanierungsarbeiten zur Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden (GP34845)

Nach Fertigstellung des Neubaues einer Doppelhaushälfte werden bei starken Regenfällen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss festgestellt. In einem Sanierungsgutachten werden der Schadensumfang, die Schadensursache und die erforderlichen Schadensbeseitigungen festgestellt. Im Rahmen eines Architektenauftrages werden die erforderlichen Sanierungsarbeiten ausgeschrieben, überwacht und die Abrechnung geprüft.

Feststellen und Dokumentieren der Bausubstanz und vorhandener Bauschäden (GP38690)

Nach Kauf eines Büro- und Verwaltungsgebäudes werden zur Vorbereitung der Sanierungsplanung der Bauzustand des Gebäudes in einem Gutachten festgestellt. Insbesondere werden bei den Bauzustandsfeststellungen nach Herstellen von Bauteilöffnungen Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss, an Holzbauteilen der Decken und Wände im Bereich der WC-Anlagen und im Dachgeschoss/Dachkonstruktion dokumentiert. Für die weitere Sanierungsplanung werden erforderliche Maßnahmen beschrieben.

nach oben

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten zur Mangelfeststellung an Werkleistungen (SG36300)

Erwerber von Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten beauftragen den Sachverständigen mit der Mangelfeststellung zum Zeitpunkt der Abnahme. Zwischen den Erwerbern und dem Bauträger entsteht Streit über das Vorhandensein von Mängeln an der Werkleistung. Der Sachverständige wird von beiden Parteien als Schiedsgutachter beauftragt festzustellen, ob die behaupteten Mängel vorhanden sind. Des Weiteren sind im Schiedsgutachten die Art und der Umfang der Mangelbeseitigung sowie die Kosten der Mangelbeseitigung und die Minderung der Werkleistung abschließend für die Schiedsparteien festzustellen.

Bodenfliesen mit Glanzunterschied der Oberfläche (SG37120)

In Reihenhäusern werden Bodenfliesen mit Unterschieden im Glanzgrad ihrer Oberflächen verlegt. Der Mangel an den Bodenfliesen ist festzustellen und zu bewerten. Der Umfang der Mangelbeseitigung und die Mangelbeseitigungskosten sind abschließend vom Schiedsgutachter zu bewerten.

Mängel an der Luftdichte der Gebäudehülle (SG38720)

Bei der Abnahme eines Reihenhauses werden zahlreiche Mängel an der Werkleistung und an der Luftdichte der Gebäudehülle gerügt. Zwischen den Parteien bleibt strittig, ob die vorhandenen Mängel an der Werkleistung zu beseitigen oder zu mindern sind. Vom Schiedsgutachter wird abschließend für die Schiedsparteien bewertet, welche Mängel beseitigt und welche Mängel durch Mindern des Werklohnes abgegolten werden. Zur Schadensfeststellung wird die Luftdichte der Gebäudehülle durch einen "Blower-Door-Test" geprüft.

Mangelfeststellung und Bewerten sowie Erklären der Abnahme der Werkleistung im Auftrage der Schiedsparteien (SG38740)

Nach Fertigstellung eines Reihenhauses wird die vereinbarte Abnahme der Werkleistung durch die Käufer nicht durchgeführt. Zwischen den Beteiligten sind die behaupteten Mängel nach Art und Umfang und die Mangelbeseitigung strittig. Die Parteien haben eine Schiedsgutachtervereinbarung im Kaufvertrag vereinbart. Der Schiedsgutachter wertet die vorliegenden Mängellisten und die Mangelbehauptungen nach dem Schriftverkehr der Parteien aus. Auf der Grundlage dieses Sachstandes wird verbindlich für die Schiedsparteien festgestellt, welche Mängel beseitigt und welche Mängel noch vorhanden sind. Es wird entschieden, welche Mängel noch zu beseitigen sind und für welche Mängel der Werklohn zu mindern ist. Die Mangelbeseitigungskosten und die Werklohnminderung werden geschätzt. Nach dem Erstatten des Schiedsgutachtens ist die Werkleistung im Sinne des Kaufvertrages von den Käufern abgenommen. Restzahlungen des Kaufpreises und Einbehalte für die Mangelbeseitigung und Minderungen sind für die Schlussabrechnung bekannt.

nach oben

Beweissicherungsgutachten

Beweissicherung vor Beginn Kanalbaumaßnahmen (GP37710)

Vor Beginn der Durchführung einer Kanalbaumaßnahme werden zum Zwecke der Beweissicherung zwei Straßenzüge in einer Stadt im Main-Taunus-Kreis beweislich gesichert. Der bauliche Zustand der angrenzenden Gebäude wird beschrieben und durch Lichtbilder dokumentiert.

Beweissicherung umliegende Bebauung vor Beginn der Abbrucharbeiten (GP37600)

Vor Beginn der Abbrucharbeiten von bestehenden Gebäuden auf einem Grundstück in Oberursel wird die umliegende Bebauung (Wohn- und Geschäftshäuser) beweislich gesichert. Die Gebäude werden von innen und außen besichtigt, festgestellte Bauteilschäden beschrieben und durch Lichtbilder dokumentiert.

Beweissicherung umliegende Bebauung vor Beginn der Abbrucharbeiten (GP37600)

Vor Beginn der Abbrucharbeiten von bestehenden Gebäuden auf einem Grundstück in Oberursel wird die umliegende Bebauung (Wohn- und Geschäftshäuser) beweislich gesichert. Die Gebäude werden von innen und außen besichtigt, festgestellte Bauteilschäden beschrieben und durch Lichtbilder dokumentiert.

nach oben