Private und gerichtliche Gutachten
in den folgenden Bereichen:

Für Bauherren bieten wir:

Allgemeine Information:

Was ist ein Sachverständiger?

Ein Sachverständiger wird von einem Bestellungsorgan bestellt und vereidigt.
Voraussetzungen sind:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • persönliche Eignung
  • Nachweis besonderer Sachkunde
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Unabhängig und unparteiisch erstellte Gutachten stärken zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden als Gerichtsgutacher bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.