Private und gerichtliche Gutachten
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![]() Qualifikation der SachverständigenÖffentlich bestellt werden nur Fachleute mit besonderer Sachkunde. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (IHK, AKH etc.). |